Sportschießen

Zu dem Präzisionssport Sportschießen oder Schießsport zählen nicht nur Waffen im herkömmlichen Sinne, sondern auch Bogenwaffen wie zum Beispiel Armbrust oder Bogen. Beim Schießsport wird die Waffe nicht wie beim Militär oder bei der Jagd gegen Personen und Tiere gerichtet, sondern als Sportgerät gegen bewegliche oder nicht-bewegliche Ziele, beispielsweise Tontaube, Zielscheibe und weitere.

Der Waffenpass

Der Waffenpass wird in der Regel nicht benötigt um das Sportschießen auszuüben. Der Waffenpass oder kurz WP regelt den Besitz und das Mitführen von Schusswaffen der Kategorie B bis D. Kategorie B sind genehmigungspflichtige Waffen, Kategorie C meldepflichtige Waffen, Kategorie A verbotene Waffen und Kategorie D in sonstige Schusswaffen.

Mit dem Waffenpass dürfen sie Handfeuerwaffen mitführen und hat somit mit dem sportlichen nichts zu tun. Wichtiger ist eher die Waffenbesitzkarte für den Sportschützen.

Waffenbesitzkarte

Durch die Waffenbesitzkarte, kurz WBK, dürfen sie Waffen besitzen, genehmigungspflichtige Waffen kaufen und importieren, als auch transportieren, jedoch nicht “am Mann” tragen. Mit dieser Waffenbesitzkarte können sie also ihre Sportwaffe von ihrem zu Hause (wo die Waffe rechtskonform verwahrt werden muss!) zum Schießstand mitführen. Hier jedoch gilt auch, dass die Waffe in einem abzuschließenden Koffer verwahrt werden muss.

Ausstellung der Waffenbesitzkarte

Die Waffenbesitzkarte ist primär für Sportschützen, Jäger und Waffensammler und erlaubt ohne Erweiterung (muss separat gestellt werden) den Besitz von 2 Waffen.

Beantragt und ausgestellt wird die Waffenbesitzkarte von ihrer Bezirkshauptmannschaft oder von der Bundespolizeidirektion. Die Antragsdauer liegt zwischen 4 bis 6 Wochen. Auf der Waffenbesitzkarte wird vermerkt:

  • Vorname
  • Familienname
  • ob ihr Hauptwohnsitz in Österreich ist
  • Geburtsort
  • Behörde, Unterschrift und weitere personenbezogene Daten.

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